Lutherhaus Wittenberg

„Barrierefreiheit geprüft“
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Lutherhaus
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Zertifikat
„Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung, für Menschen mit Hörbehinderung, für gehörlose Menschen, für Menschen mit Sehbehinderung sowie für blinde Menschen“

Zeitraum:  Februar 2020 – Januar 2023

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es gibt einen gekennzeichneten Parkplatz für Menschen mit Behinderung (Stellplatzgröße: 200 cm x 500 cm).
  • Der Weg vom Parkplatz zum Eingang ist 110 m lang. Er ist teilweise nicht leicht begeh- und befahrbar und hat eine maximale Längsneigung von 2 % über eine Strecke von 24 m.
  • In der Nähe befindet sich eine Bushaltestelle.

Lutherhaus

  • Der Eingang ist stufenlos zugänglich.
  • Fast alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume und Einrichtungen sind stufenlos zugänglich. Ausnahmen: RollstuhlfahrerInnen können im Erdgeschoss nur das Refektorium besichtigen.
  • Im 1. OG sind am Ausgang Lutherstube zwei Stufen vorhanden. Mit Hilfe des Personals kann der Rundgang stufenlos absolviert werden (durch einen Nebenraum).
  • Im 2. OG kann ein Raum in der Schatzkammer nicht betreten werden (Schwelle).
  • Rampe im OG - am Ausstellungsraum Leipziger Disputation:
  • Die Aufzugkabine im Lutherhaus ist 110 cm x 140 cm groß. Die Aufzugtür ist 90 cm breit.
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Türen/Durchgänge sind im Lutherhaus mindestens 80 cm breit. Ausnahme: Im 1. OG Lutherhaus sind die Türen mindestens 71 cm breit.
  • Der Kassentresen ist an der niedrigsten Stelle 106 cm hoch. Es ist eine andere, gleichwertige Kommunikationsmöglichkeit im Sitzen vorhanden.

Augusteum

  • Der Eingang ist stufenlos zugänglich.
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Türen/Durchgänge im Augusteum sind mindestens 90 cm breit.
  • Der Kassentresen ist an der niedrigsten Stelle 100 cm hoch. Es ist eine andere, gleichwertige Kommunikationsmöglichkeit im Sitzen vorhanden.
  • Die Aufzugkabine ist 137 cm x 250 cm groß. Die Aufzugtür ist 125 cm breit.
  • Außenwege sind mindestens 200 cm breit, überwiegend leicht begeh- und befahrbar und haben maximale Längsneigungen von bis zu 2 %.
  • Es sind Sitzgelegenheiten vorhanden.
  • Die Exponate sind überwiegend im Sitzen sichtbar.
  • Die Informationen zu den Exponaten sind überwiegend im Sitzen lesbar.
  • Es werden Führungen für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer angeboten. Es ist eine Voranmeldung notwendig.
  • Es stehen für Menschen mit Gehbehinderung mobile oder feste Sitzgelegenheiten zur Verfügung, die während der Führung benutzt werden können.
  • Die gesamte Route der Führung ist für Rollstuhlfahrer stufenlos befahrbar.
  • Angebotene Hilfsmittel: Rollstuhl

Öffentliches WC für Menschen mit Behinderung im Lutherhaus (Erdgeschoss)

  • Die Bewegungsflächen betragen:
    vor/hinter der Tür, vor dem WC und vor dem Waschbecken mindestens 150 cm x 150 cm;
    links neben dem WC mindestens 90 cm x 70 cm, rechts 82 cm x 70 cm.
  • Es sind links und rechts vom WC Haltegriffe vorhanden. Die Haltegriffe sind hochklappbar.
  • Das Waschbecken ist eingeschränkt unterfahrbar.
  • Der Spiegel ist im Stehen und Sitzen einsehbar.
  • Es ist ein Alarmauslöser vorhanden.

Öffentliches WC für Menschen mit Behinderung im Augusteum (Untergeschoss)

  • Die Bewegungsflächen betragen:
    vor/hinter der Tür mindestens 91 cm x 150 cm;
    vor dem WC und vor dem Waschbecken 150 cm x 150 cm;
    links neben dem WC 91 cm x 56 cm und rechts neben dem WC 95 cm x 70 cm.
  • Es sind links und rechts vom WC Haltegriffe vorhanden. Die Haltegriffe sind hochklappbar.
  • Das Waschbecken ist unterfahrbar.
  • Der Spiegel ist im Stehen und Sitzen einsehbar.
  • Es ist ein Alarmauslöser vorhanden.

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Hörbehinderung“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es gibt keinen optisch deutlich wahrnehmbaren Alarm.
  • Es gibt keine induktive Höranlage.
  • Ein abgehender Notruf in den Aufzügen im Lutherhaus und im Augusteum wird akustisch bestätigt.
  • Die Informationen zu den Exponaten werden überwiegend schriftlich vermittelt.
  • Es gibt akustische Informationen zu den Exponaten.
  • Es werden Führungen für Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen (in deutscher Gebärdensprache) angeboten. Es ist eine Voranmeldung notwendig.
  • Es werden für Menschen mit Hörbehinderung Führungen mit FM-Anlagen ermöglicht (z.B. Kopfhörer, Halsringschleifen).

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Assistenzhunde dürfen in alle relevanten Bereiche/Räume mitgebracht werden.
  • Außenwege haben meist eine visuell kontrastreiche und taktil erfassbare Gehwegbegrenzung.
  • Der Eingang Lutherhaus ist visuell kontrastreich gestaltet, jedoch nicht durch einen taktil wahrnehmbaren Bodenbelagswechsel erkennbar.
  • Der Eingang Augusteum ist visuell kontrastreich gestaltet und durch einen taktil wahrnehmbaren Bodenbelagswechsel erkennbar.
  • Fast alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche sind gut, d.h. hell und blendfrei, ausgeleuchtet.
  • Es sind visuell kontrastreiche oder taktil erfassbare Bodenindikatoren vorhanden.
  • Die Beschilderung ist in gut lesbarer und kontrastreicher Schrift gestaltet.
  • Es gibt Glastüren ohne Sicherheitsmarkierungen.
  • Aufzüge im Lutherhaus und im Augusteum: Ein abgehender Notruf im Aufzug wird akustisch bestätigt. Die Halteposition wird durch Sprache angesagt. Die Bedienelemente sind visuell kontrastreich gestaltet und taktil erfassbar.
  • Alternativ sind Treppen vorhanden.
  • Treppen weisen meist an der ersten und letzten Stufe visuell kontrastreiche Kanten auf.
  • Treppen haben mindestens einen einseitigen Handlauf.
  • Die Exponate sind allgemein gut ausgeleuchtet.
  • Die Informationen zu den Exponaten werden überwiegend schriftlich vermittelt und sind visuell kontrastreich gestaltet.
  • Es gibt akustische Informationen zu den Exponaten/Stationen/Objekten.
  • Es werden Führungen für Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen angeboten. Es ist eine Voranmeldung notwendig.
  • Während der Führungen werden Exponate zum Tasten integriert.
  • Informationen sind nicht in Braille- oder Prismenschrift verfügbar.
  • Angebotene Hilfsmittel: Audioguides

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Name bzw. Logo des Lutherhauses sind von außen klar erkennbar, am Eingang Augusteum nicht.
  • Die Ziele der Wege sind in Sichtweite oder es sind Wegezeichen in ständig sichtbarem Abstand vorhanden.
  • Es ist kein farbliches oder bildhaftes Leitsystem vorhanden.
  • Die Informationen zu den Exponaten werden überwiegend schriftlich vermittelt, jedoch nicht in Leichter Sprache.
  • Es werden Führungen für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen angeboten. Es ist eine Voranmeldung notwendig.
  • Die Inhalte (z.B. Exponate) der Führung für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen sind leicht verständlich oder werden leicht verständlich (z.B. bildhaft) erklärt.
  • Es gibt keine Informationen in Leichter Sprache.
  • Informationen sind nicht mit Piktogrammen oder Bildern dargestellt.